Wie komme ich doch noch zu meinem Studium? Studienplatz einklagen!

Abitur nicht gut genug? Am numerus clausus vorbeigeschrammt? Keine Zulassung für das Studium Deiner Wahl? Kein Grund zu verzweifeln und auf Deinen Traum als Mediziner, Zahnarzt, Psychologe, Wirtschafts- oder Geisteswissenschaftler zu verzichten. Klage doch einfach Deinen Studienplatz ein. Dies ist kein Vergehen, sondern stellt die Wahrnehmung Deiner Grundrechte dar. Alles, was Du dazu wissen musst, findest Du im Folgenden zusammengefasst.

Was ist eine Studienplatzklage?

Die Studienplatzklage kann ein Tor sein zu Deinem auf regulärem Wege nicht erreichbaren Studiengang – auch in dem vom numerus clausus beschränkten. Der Gesetzgeber hat nämlich in Artikel 12 I des Grundgesetzes festgelegt, dass jeder deutsche Staatsbürger das Recht auf freie Wahl seiner Ausbildungsstätte hat. Er bildet die rechtliche Grundlage für Deine Klage. Diese unterstellt, dass Universitäten nicht ihre Gesamtkapazitäten bereitstellen, wozu sie aber verpflichtet sind. Das jeweils für sie infrage kommende Verwaltungsgericht prüft dann, ob zusätzliche Studienplätze zur Disposition gestellt werden müssen. Was heißt das konkret?

Jede Hochschule mit zulassungsbeschränkten Studienfächern bietet pro Semester eine bestimmte Zahl an Plätzen an, die unter sämtlichen Bewerbern verteilt werden. Hierbei ist insbesondere die Abiturnote entscheidend. Beispiel: Sind die 100 zur Verfügung gestellten Studienplätze bereits an 100 Bewerber mit dem geforderten numerus clausus von 1,9 verteilt, bleiben Bewerber ab 2,0 außen vor. Im Zuge der Kapazitätsklage wird nun die tatsächliche Studienplatzzahl ermittelt; diese berücksichtigt die Anzahl der späteren Studienabbrecher. Stehen jenen keine Neuzulassungen gegenüber, muss der „Schwund“ in die Ausgangskapazitäten eingerechnet werden. Gelingt der Hochschule der Kapazitätsnachweis nicht, hast Du Anspruch darauf, dass Dir ein weiterer Studienplatz zur Verfügung gestellt wird. Auch entgegen anders lautender Behauptungen kannst Du als Bewerber direkt gegen die Zentrale Vergabestelle (ZVS) vorgehen.

Wie stehen Deine Chancen einer Studienplatzklage?

Diese sind abhängig von Einzelfall, Studiengang, gewünschter Hochschule und der Zahl der Kläger – Du wirst nämlich mit Deinem Anliegen keinesfalls allein dastehen. Im allgemeinen sind sie aber recht gut, insbesondere, wenn Du Dir einen Anwalt nimmst und gleich mehrere Universitäten verklagst: je mehr, desto höher Deine Chancen. Und auch die Größe der Uni ist von Bedeutung: Je kleiner sie ist, desto größer sind hier Deine Aussichten. Ebenso an Hochschulen, die im vorangegangenen Semester aufgrund von Klagen zusätzliche Plätze bereitstellen mussten, diese allerdings nachfolgend wieder herausrechneten. Du kannst auch eine Doppelstrategie fahren. Beispiel: Klage Dich – sofern Dein Berufswunsch Arzt ist, gleichzeitig in Human- und Zahnmedizin ein. So hast Du neben erhöhten Chancen auf einen Studienplatz auch die auf einen späteren Quereinstieg.

Wie verläuft solch ein Verfahren?

Zunächst einmal musst Du bei der gewünschten Universität einen Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes stellen. Bleibt dies ohne Erfolg, suchst Du Dir einen auf Hochschulrecht spezialisierten Anwalt, der sich vielleicht mit der Universität einigen kann, Dir als Kläger einen Studienplatz zur Verfügung zu stellen. Falls nicht, strebe ein Gerichtsverfahren an. Versuchst Du es im Alleingang, musst Du bedenken, dass Dein Antrag – unter Beachtung umfangreicher Fristvorschriften ans jeweilige Gericht gestellt – je nach Bundesland unterschiedlich bearbeitet wird. Dieser juristisch formulierte „Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz“ beschleunigt das Verfahren, so dass Du unverzüglich Deine Zulassung einklagen kannst. Hierbei spricht man von einem „Hauptsacheverfahren“, bei dem das für Dich zuständige Verwaltungsgericht bis zum Ende des jeweiligen Jahres für das Wintersemester und bis Mitte des Jahres für das Sommersemester über die endgültige Zulassung entschieden haben wird. Beachte hier bitte die unterschiedlichen Einschreibefristen; sie können von Bundesland zu Bundesland zeitlich verschoben sein. Keine Sorge: Es gibt spezielle Kurse, die Dir das Nachholen der seit dem regulären Studienanfang versäumten Lehrinhalte ermöglichen.

Wie hoch sind die Kosten einer Studienplatzklage?

Sie können sehr unterschiedlich sein und setzen sich aus den Kosten fürs Gericht, denen der Universität und gegebenenfalls für Deinen eigenen Rechtsbeistand zusammen. Beispiel: In Berlin etwa wird der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens derzeit mit rund 2500 Euro, der einer entsprechenden Klage mit etwa 5000 Euro berechnet. Bedenken musst Du allerdings: Wenn Du der Hochschule gegenüber den Kürzeren gezogen hast, kann es Dir passieren, dass Du pro Klage auf knapp 1000 Euro Kosten für die Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sitzenbleiben kannst. Und hast Du etwa zehn Verfahren am Hals, wird es so richtig kostspielig. Dies ist bei Fächern wie Psychologie oder Medizin gar nicht so selten. Erkundige Dich von daher unbedingt vorher, ob Du bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen kannst. In der Regel wird sie bei eigener Bedürftigkeit beziehungsweise der Deiner unterhaltspflichtigen Eltern gewährt. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis zu führen. Oder aber Du schließt zuvor eine Rechtsschutzversicherung ab, die ab dem eigentlichen Verfahren die Kosten trägt. Hier solltest Du Dich aber unbedingt zuvor darüber informieren, ob sie Deckungsschutz bei Hochschulstreitigkeiten gewährt. Derart gerüstet sollten Deine Chancen recht gut stehen.

Zusammenfassung

Dein Erfolg ist leider nicht garantiert, dennoch aber vielversprechend. Doch insbesondere an die Kosten solltest Du im Vorfeld denken. Von daher sei Dir angeraten, Dich unbedingt von einem auf Hochschulrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Dieser hat in der Regel einschlägige Erfahrungen und gibt Dir neben Tipps zu entsprechenden Universitäten einen Überblick über das, was auf Dich zukommt.

Foto: © ehrenberg-bilder – Fotolia.com

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