Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um erfolgreich meinen Studienplatz einklagen zu können?
Insgesamt studieren in Deutschland derzeit mehr als zwei Millionen Menschen und auch für die nächste Zeit wird mit steigenden Studentenzahlen gerechnet.

Studierende in Deutschland nach Bundesländern - Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Dennoch erfüllt sich nicht für alle Interessierten der Traum vom Studium. Vor jedem Semesterbeginn finden sie statt der erhofften Zusage einen ablehnenden Bescheid, der die Zukunftspläne für das Studium zerstört. Wenn auch du eine Absage für dein Wunschstudium erhalten hast, gibt es trotzdem Möglichkeiten, doch noch deinen gewünschten Studienplatz zu ergattern. Neben dem Hoffen auf ein Nachrückverfahren zählt dazu auch die Studienplatzklage. Damit deine Klage auf einen Studienplatz erfolgreich ist, müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Die persönlichen Voraussetzungen für eine Studienplatzklage
Da das Recht auf die freie Berufswahl aus dem Grundgesetz (Artikel 12) abgeleitet wird, kannst du nur dann einen Studienplatz einklagen, wenn du im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bist. Ausnahmen bilden hierbei Bürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und sogenannte „Bildungsinländer“, die zwar nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber trotzdem ein deutsches Abitur abgelegt haben. Auch in diesen Fällen ist eine Studienplatzklage möglich.
Darüber hinaus musst du berechtigt sein, überhaupt ein Studium an einer deutschen Hochschule aufzunehmen, also über eine Form der Hochschulzugangsberechtigung verfügen. In der Regel bedeutet dies, dass du dein Abitur bestanden hast (Allgemeine Hochschulreife). Auch die Fachgebundene Hochschulreife oder das Fachabitur können dir ein Studium an einer Fachhochschule oder in bestimmten Studienfächern ermöglichen. Je nach Bundesland kann zum Teil auch eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung zur Aufnahme eines Studiums berechtigen.
Ist für die Zulassung zum Wunschstudium neben der Hochschulreife ein zusätzlicher Leistungsnachweis oder Eignungstest notwendig, so kann nur dann auf einen Studienplatz geklagt werden, wenn der Bewerber diesen Nachweis erfolgreich erbracht hat. Möchtest du also beispielsweise ein Sportstudium beginnen, so musst du im Vorfeld auch einen eventuellen Sporttest an der gewünschten Hochschule erfolgreich bestehen, damit eine Klage möglich ist.
Die formalen Voraussetzungen für eine Studienplatzklage
Neben den persönlichen Voraussetzungen gibt es aber auch formale Dinge, die du einhalten musst, wenn du eine Studienplatzklage anstrebst. Wer auf einen Studienplatz klagt, darf nicht bereits früher oder aktuell die Zusage für einen Studienplatz im selben Fach erhalten haben. Hast du dich also bereits früher erfolgreich um einen Platz beispielsweise im Fach Medizin beworben, diesen aber nicht angenommen oder das Medizinstudium wieder abgebrochen, kannst du keinen Studienplatz mehr im Fach Medizin einklagen. Für andere Fächer ist eine Klage aber immer noch möglich. Auch wenn du aktuell einen Studienplatz an einer Hochschule zugesagt bekommen hast, kannst du nicht auf einen Studienplatz im gleichen Fach an einer anderen Hochschule klagen. Wer also Medizin in Würzburg studieren möchte, kann nicht auf einen Studienplatz dort klagen, wenn er dank einer Zusage stattdessen schon das Medizinstudium in Berlin beginnen könnte.
In einigen Fällen ist auch eine vorherige Bewerbung eine Voraussetzung für eine Studienplatzklage. Du musst also fristgerecht eine vollständige und ordnungsgemäße Bewerbung für das gewünschte Studienfach an der jeweiligen Hochschule oder für einige Fächer (z.B. Pharmazie) bei der Stiftung für Hochschulzulassung (früher die ZVS) eingereicht haben. Eine solche Bewerbung ist bisher nicht in allen Fächern und Bundesländern zwingend notwendig. Sie sollte trotzdem vorher erfolgt sein, da immer mehr Gerichte diese Bewerbung und eine darauf erfolgte Ablehnung als eine Grundvoraussetzung für eine Studienplatzklage ansehen.
Bei einer negativen Entscheidung auf die Bewerbung ist vor der eigentlichen Klage nun noch ein weiterer Schritt notwendig, damit eine Studienplatzklage möglich wird. Bei der jeweiligen Hochschule muss ein sogenannter „Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität“ gestellt werden. Dieser Antrag muss fristgerecht und vollständig bei der Hochschule eingereicht werden. Für den Fall, dass du eine Studienplatzklage gegen mehrere Hochschulen führen willst, muss dieser Antrag an jeder Hochschule einzeln gestellt werden.
Mit einer Ablehnung dieses Antrages kann nun die eigentliche Klage auf den Studienplatz eingereicht werden. Wie auch die Bewerbung auf den Studienplatz und der Antrag auf einen Platz außerhalb der Kapazität muss auch die Klage selbst vollständig und fristgereicht erfolgen. Dies ist die letzte Voraussetzung, die du für eine erfolgreiche Studienplatzklage erfüllen musst. Hierbei unterscheiden sich die Fristen allerdings zwischen den Bundesländern. So ist beispielsweise in Thüringen eine Klage für das folgende Wintersemester nur bis zum 15. Juli des Jahres möglich, in den meisten Bundesländern dauert die Frist aber bis zum 15. Oktober.
Zusammenfassung der Voraussetzungen
Für den Fall, dass sich auch dein Traum vom Studium über eine Klage erfüllen soll, musst du also deutscher Staatsbürger sein oder als Bildungsinländer gelten. Du benötigst zudem eine Form der Hochschulzugangsberechtigung und für bestimmte Studiengänge auch einen bestandenen Eignungstest. Formal darfst du dann nicht bereits einen Studienplatz in deinem Wunschfach erhalten haben. Zudem sind eine reguläre Bewerbung, der Antrag auf einen Studienplatz außerhalb der Kapazität und die eigentliche Studienplatzklage nötig. Diese müssen jeweils vollständig und rechtzeitig eingereicht werden. Werden alle diese Voraussetzungen erfüllt, hast auch du die Chance, mit Hilfe einer Studienplatzklage bald zu den über zwei Millionen Studenten zu zählen und dir dein Wunschstudium doch noch zu ermöglichen.
