Ich möchte einen Masterstudienplatz einklagen. Ist das möglich?

Der lang ersehnte Brief von Deiner Hochschule ist endlich im Briefkasten – die Antwort auf Dein Immatrikulationsgesuch. Doch – der Antrag wurde abgelehnt oder verheißt eine Wartezeit von mehreren Semestern, bis Du mit dem Studiengang an Deinem bevorzugten Studienort beginnen darfst. Die Enttäuschung ist jetzt erst einmal groß – verständlicherweise. Doch sobald Du Dich von Deinem Schreck erholt hast, musst Du darüber nachdenken, was Du mit dieser Situation anfangen sollst. Suchst Du Dir einen anderen Studiengang oder einen anderen Ort? Machst Du in der Zwischenzeit eine Ausbildung? Oder kommt sogar eine Klage auf einen Studienplatz in Frage? Diese Variante erscheint zunächst vielleicht verlockend! Was also hat es mit der Klage auf einen Masterstudienplatz auf sich?

Bestandene Prüfungen an Hochschulen

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Bestandene Prüfungen von Ausländern an Hochschulen

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Schon im Grundgesetz verankert – Das Recht auf die freie Berufswahl

Grundsätzlich steht uns allen ein im Grundgesetz garantiertes Recht auf die freie Berufswahl zu – und die Studienplatzklage greift letztlich auf dieses Grundrecht zurück.

Eine Studienplatzklage ist formal betrachtet eine Klage gegenüber der Hochschule, die das Ziel hat, die Zahl der verfügbaren Studienplätze zu erhöhen, so dass auch Du noch einen Studienplatz bekommst. Die Klage basiert auf der Erfahrung, dass Hochschulen ihre Kapazitäten immer wieder falsch berechnen und weniger Kapazitäten ausweisen, als sie tatsächlich haben. Eine Studienplatzklage kann vor diesem Hintergrund durchaus gute Aussichten auf Erfolg haben.

Vorteile und Nachteile – Sie erfordern eine sorgfältige Abwägung

Allerdings hat eine Studienplatzklage nicht nur Vorteile, sie hat auch Nachteile. Zwar ist die Klage auf einen Masterstudienplatz heute nichts Außergewöhnliches mehr, denn die zuständigen Gerichte stellen fast regelmäßig fest, dass von den jeweiligen Universitäten nicht genügend Studienplätze pro Semester zur Verfügung gestellt wurden. Und letztlich erhältst Du auf diesem Weg Deinen gewünschten Studienplatz im entsprechenden Studiengang am bevorzugten Studienort. Im Zweifelsfall lassen sich mit der Klage auch die Wartezeiten drastisch verringern.

Doch eine Studienplatzklage bringt Dir auch einige Nachteile. Da sind zunächst einmal die Kosten, die Du vielleicht selbst zahlen musst, wenn Du noch keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hast oder wenn die Versicherung Deiner Eltern die Klage im Verwaltungs- und Hochschulrecht nicht abdeckt. Dann allerdings kannst Du die Kosten bei der Steuererklärung absetzen. Allerdings ist auch im Fall einer Klage der Erfolg keinesfalls garantiert, die Klage kann vielmehr abgewiesen werden. Und letztlich – die vielleicht wichtigste Frage – solltest Du Dir überlegen, warum Dein Immatrikulationsgesuch abgelehnt wurde. Ist Dein NC vielleicht weit von dem entfernt, der erforderlich wäre? Ist der Studienort sehr beliebt? Bist Du überhaupt für den Studiengang geeignet? Welche Möglichkeiten gibt es, die auferlegte Wartezeit sinnvoll zu nutzen? Solche Fragen mögen zunächst unbequem sein, doch sie haben für Dich den Vorteil, dass Du Deinen Studienwunsch noch einmal hinterfragen kannst. Vielleicht ist das Ergebnis am Ende, dass Du Dich doch für einen anderen Studiengang entscheidest, der eben Deinen Zeugnissen etwas eher entspricht.

Falls Du Dich aber für eine Studienplatzklage entscheidest, dann sollte sie richtig vorbereitet werden, damit auch Aussicht auf Erfolg besteht.

Studienplatzklage: ja – Aber bitte richtig

Zunächst solltest Du Dir überlegen, die realistisch eine Studienplatzklage zu gewinnen ist. Wurde der Studienplatz über die ZVS vergeben, sind Deine Chancen relativ gering – das Vergabeverfahren ist so gestaltet, dass der Ablehnungsbescheid kaum angefochten werden kann. Hast Du Deine Immatrikulation direkt über die Hochschule versucht, kann eine Studienplatzklage Aussicht auf Erfolg haben. Auch ist die Größe der Hochschule oder die Größe des Studiengangs von Bedeutung. Üblicherweise hast Du bessere Aussichten auf Erfolg, wenn es sich um eine kleine Hochschule oder einen kleinen Studiengang handelt.

Bleibt als nächstes die Frage nach der Einschaltung eines Anwalts. Natürlich kostet ein Anwalt Geld – doch ein erfahrener Anwalt kennt sich aus mit dem Verfahren der Studienplatzklage, bei dem man leicht Fristen versäumen oder anderen Formfehler machen kann. Dann aber ist die Aussicht auf Erfolg von Beginn an fast Null – eine Erfahrung, die Du Dir ersparen kannst. So gibt es dann auch in jeder Stadt Kanzleien, die auf die Durchführung von Studienplatzklagen spezialisiert sind. Auch kannst Du Dir von der Studierendenvertretung Deiner Hochschule eine entsprechende Kanzlei nennen lassen, die fachlich versiert ist. Wichtig allerdings – bitte nie auf die manchmal hochtrabenden Versprechungen hereinfallen! Lasse Dir bitte handfeste Referenzen geben für die Erfolge, die ein Anwalt im Bereich der Studienplatzklage erzielt hat – nur so kannst Du sicher sein, dass er über ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt.

Die eigentliche Studienplatzklage wird in Form eines Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid geführt mit einem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Es folgt dann ein Erörterungstermin zwischen der Hochschule, dem Verwaltungsgericht und dem Anwalt, in dem die Kapazitätsberechnung offengelegt wird und die Fehler nachgewiesen werden sollen. Auf der Basis der Erläuterungen fällt das Gericht eine Entscheidung – die Entscheidung, ob die Universität weitere Studienplätze – und damit auch einen für Dich – zur Verfügung stellen muss oder nicht.

Eine Studienplatzklage kann also Aussicht auf Erfolg haben und deshalb ein sinnvoller Weg sein, einen Masterstudienplatz einzuklagen.

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Kategorien: Studienplatzklage, Studium, Voraussetzungen

Kommentare (1)

 

  1. Freja beim Fernstudium sagt:

    Herzlichen Dank für Deinen Blogpost :-) Ich schaue durchaus seit mittelfristiger Zeit auf der Recherche hinter einer nützlichen Fernuniversität. Dieser Post an dieser Stelle bringt mich sehr fein voran.

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