Wie lange dauert meine Studienplatzklage?

Jedes Jahr ist die Unsicherheit für Abiturienten und Studienbewerber groß. Werde ich einen Platz für mein Wunschstudium erhalten? Werde ich an meiner Lieblingsuniversität angenommen oder muss ich am anderen Ende Deutschlands studieren? Die Zeit der Ungewissheit wird noch länger, wenn du mit Hilfe einer Studienplatzklage einen Studienplatz erhalten willst. Wie lange eine Studienplatzklage dauert, ist dabei immer vom Einzelfall abhängig und davon, wie viele der einzelnen Klageschritte durchlaufen werden müssen.

Die Bewerbung

Auch die Studienplatzklage beginnt in der Regel mit einer normalen Bewerbung. Je nach gewünschtem Studiengang bewirbst du dich dabei bis zum 15. Januar oder 15. Juli für das Folgesemester (für Altabiturienten gelten frühere Fristen) bei der „Stiftung für Hochschulzulassung“ oder direkt bei der Hochschule, wobei hier die Bewerbungsfristen der jeweiligen Hochschule gelten. Bei Studienplätzen, die über die „Stiftung für Hochschulzulassung“ vergeben werden, erfolgt dann die Entscheidung über die Vergabe bis Februar oder März für das Sommersemester und bis August und September für das Wintersemester. Die Hochschulen selbst vergeben ihre Studienplätze in der Regel in einem ähnlichen Zeitrahmen. Bis Mitte März oder September haben daher die meisten Interessenten Gewissheit darüber, ob sie direkt ins Studium starten können oder eine Klage anstreben müssen.

Der außerkapazitäre Antrag

Grundlage für eine Studienplatzklage im Falle einer Ablehnung der Bewerbung ist die Annahme, dass die Hochschulen noch über weitere Studienplätze verfügen, beispielsweise durch fehlerhafte Berechnungen der vorhandenen Plätze. Diese als vorhanden angenommenen Plätze sind im abgeschlossenen Bewerbungsverfahren aber nicht vergeben worden. Nach einer Absage auf deine Bewerbung stellst du also zunächst einen „Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität“ bei deinen Wunschhochschulen oder legst Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein, um einen dieser vermuteten Studienplätze zu erhalten. Meist laufen die Fristen für diesen Schritt bis April für das Sommersemester und Oktober für das Wintersemester, in einigen Bundesländern gelten aber auch frühere Fristen. Teilweise stimmt die Hochschule bereits an diesem Punkt mit einem Vergleich innerhalb weniger Wochen doch einer Zulassung zum Studium zu. Dann kann der Studienplatz teilweise sogar schon zu Semesterbeginn zur Verfügung stehen.

Der gerichtliche Eilantrag

In der Regel erfolgt jedoch eine Ablehnung des außerkapazitären Antrages bzw. des Widerspruches. In diesem Fall musst du nun beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen. Dieser Eilantrag auf die vorläufige Zulassung zum Studium bei der gewünschten Hochschule ist das eigentliche Kernstück im Gesamtablauf der Studienplatzklage. Das Verwaltungsgericht lässt sich nun von der Universität die Berechnung der Anzahl der verfügbaren Studienplätze offenlegen. Entscheidet das Gericht, dass tatsächlich mehr Studienplätze vorhanden sind, als im Bewerbungsverfahren vergeben wurden, steigen deine Chancen, dass die Klage auch zu einem Studienplatz führt. Die zusätzlich verfügbaren Studienplätze werden nun unter allen Personen verteilt, die einen Eilantrag gestellt hatten. Haben sich mehr Personen mit einem solchen Antrag der Klage angeschlossen, als zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze in der Regel unter allen Antragstellern verlost. In manchen Fällen können auch Noten oder Wartezeiten die Entscheidung über die Vergabe beeinflussen. Erhältst du in diesem Vergabeverfahren einen Platz, ist dieser jedoch aufgrund des Eilantrages nur vorläufig und muss noch im Hauptverfahren gerichtlich bestätigt werden. Allerdings widerruft das Gericht dort nur in den seltensten Fällen seine Entscheidung über die zusätzlichen Studienplätze. Auch wenn im Eilverfahren bereits ein vorläufiger Studienplatz vergeben wird, dauert dieser Prozess dennoch in der Regel mehrere Wochen oder sogar Monate. Deinen Studienplatz kannst du dann in der Regel erst spät während des bereits laufenden Semesters oder sogar erst zum nächsten Semester antreten.

Die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht

Hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass über die im Bewerbungsverfahren vergebenen Plätze hinaus keine weiteren Studienplätze zur Verfügung stehen, kannst du gegen diese Entscheidung eine Beschwerde einlegen. Dafür hast du 14 Tage Zeit, für die zugehörige Begründung der Beschwerde einen Monat. Das nun zuständige Oberverwaltungsgericht prüft diese Beschwerde und entscheidet, ob du doch noch einen weiteren Studienplatz erhältst. Gegen diese Entscheidung ist kein Widerspruch mehr möglich. Allerdings haben nicht nur die angehenden Studenten die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. Auch die Hochschule kann hier gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgehen. Bekommt sie Recht, kannst du den Studienplatz, der dir in erster Instanz vom Verwaltungsgericht zugesprochen wurde, wieder verlieren. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist auch in diesem Fall endgültig. Selbst wenn du nun aber durch das Oberverwaltungsgericht endgültig einen Studienplatz erhalten hast, musst du damit rechnen, ein vollständiges Semester zu versäumen, da bis zu dieser Entscheidung nicht selten sechs und mehr Monate vergehen.

Die Zeit bis zum möglichen Studienbeginn

Zusammengefasst kannst du dich bestenfalls bereits nach zwei Wochen über eine Zusage für einen Studienplatz freuen. In der Regel musst du jedoch davon ausgehen, dass das Verfahren mehrere Monate dauert. Diese Zeit solltest du nutzen, um dennoch bereits Literatur zu beschaffen und zu lesen, dich in den Stoff einzuarbeiten oder mit einem Gasthörerschein einige Vorlesungen zu besuchen. So verlierst du auch bei einem verspäteten Start in das Semester nicht den Anschluss und findest einen ersten Einstieg in dein Wunschstudium.

Foto: © stadelpeter – Fotolia.com

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Kommentare (1)

 

  1. zeedoo.de sagt:

    Wie lange dauert meine Studienplatzklage? | Studienplatzklage | Studienplatz einklagen…

    Sie wollen Studieren aber an ihrer Hochschule sind alle Studienplätze belegt? Verzagen sie nicht sie sind trotzdem in der Lage zu studieren dank einer Studienplatzklage. Sämtliche notwendige Information finden sie auf http://Einklagen-Studienplatz.de ….

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