Welche Risiken gibt es für mich bei einer Klage auf meinen Studienplatz?

Die Ablehnungswelle wird gewaltiger denn je

Jedes Semester erhalten viele junge Menschen eine Ablehnung auf ihre Bewerbung für einen Studienplatz. Es bestünden nicht genügend Kapazitäten an der Universitäten und der eigene Notendurchschnitt sei nicht ausreichend, lauten die häufigsten Erklärungen. In den kommenden beiden Jahren wird diese Situation kritischer als jemals zuvor: In einigen Bundesländern greift die Verkürzung des Gymnasiums von 13 auf zwölf Jahre. Die sogenannten doppelten Jahrgänge strömen an die Hochschulen. Fast zeitgleich hat der Gesetzgeber die Abschaffung des Wehr- und Zivildienstes beschlossen. Etwa 100.000 junge Erwachsene können deshalb zusätzlich sofort an die Universität kommen. Schon jetzt ist klar, dass die Zahl der Studienplatzklagen aufgrund dieser Entwicklungen größer denn je werden wird. Denn die Hochschulen werden einen Großteil der Bewerber ablehnen. Wenn es Dir auch so geht und Du bereits eine Ablehnung erhalten hast oder Du diese fürchtest, wirst Du Dir vermutlich die Frage stellen, was eine Studienplatzklage eigentlich ist und welche Risiken für Dich dabei bestehen. Dieser Text möchte Dir helfen.

Die Studienplatzklage: Ein Feststellungsverfahren

Eine Studienplatzklage fechtet die Aussage der Hochschule oder der ZVS an, es gebe keine weiteren Studienplätze. Stattdessen soll durch das Gericht festgestellt werden, dass es durchaus weitere Kapazitäten zur Ausbildung an den Hochschulen gibt. Der Schlüssel ist die Berechnung der verfügbaren Studienplätze durch die Hochschule selbst. Das Verfahren ist sehr kompliziert, basiert nicht auf einer einheitlichen Grundlage und ist fehleranfällig. Manche Universitäten vergeben außerdem bewusst nicht alle verfügbaren Studienplätze und halten gewisse Kapazitäten zurück. Die Studienplatzklage ist zweistufig. Am Anfang steht der außerkapazitäre Zulassungsantrag (AKA), der direkt an der Hochschule eingereicht wird. Dies ist zwingend. Der AKA wird, das als schlechte Nachricht für Dich, in aller Regel abgelehnt. Danach folgt der Eilantrag (die eigentliche Klage) vor Gericht. Diese, um zur guten Nachricht zu kommen, hat große Erfolgsaussichten. Kann Dein Anwalt einen Fehler bei der Berechnung der Studienplätze nachweisen, wird das Gericht Deinem Antrag zustimmen. Der NC (Numerus Clausus) spielt übrigens bei einer Studienplatzklage keine Rolle. Egal, wie Dein Abischnitt war, von dieser Seite droht keine Gefahr. Die Verfahrensdauer liegt zwischen wenigen Wochen und einem halben Jahr. Grundsätzlich bestehen zwei Risiken für Dich als Antragssteller: Die Kosten und, bei Erfolg Deiner Klage, die gerichtliche Anfechtung durch die Hochschule.

Das Problem der Kosten

Nicht jede Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für eine Studienplatzklage. Selbst wenn die Versicherung zahlt, werden dadurch nur die Kosten für die zweite Stufe des Verfahrens gedeckt. Die erste Stufe rund um den AKA musst Du als Antragssteller aus der eigenen Tasche begleichen. Rein theoretisch ist es möglich, dies ohne juristischen Beistand zu erledigen, doch als Laie kennt man weder die Einreichungsfristen, noch den weiteren Weg vom AKA zum Antrag bei Gericht. Allein für die erste Stufe des Verfahrens werden in der Regel mindestens 500 Euro fällig, die nicht erstattet werden. Ein noch größeres Kostenproblem droht, wenn Du ohne Rechtsschutzversicherung vor Gericht ziehst und unterliegst. In diesem Fall musst Du die gesamten Kosten und Auslagen des Verfahrens tragen. Dies schließt die Kosten der Gegenseite mit ein. Der Start ins Berufsleben beginnt auf diese Weise schnell mit einer gewaltigen Verschuldung. Ohne zahlende Rechtsschutzversicherung ist eine Studienplatzklage ein gewaltiges Risiko, dessen Folgen man genauestens abwägen sollte.

Kannst Du Deinen Studienplatz wieder verlieren?

Deine Studienplatzklage kann auf unterschiedliche Weise enden. Erfreulich für Dich ist dabei, dass Sie nur in der Minderheit der Fälle durch den Urteilsspruch eines Richters ihren Schlusspunkt findet. Hat Dein Rechtsanwalt einen Fehler in der Studienplatzberechnung gefunden, schlägt die Universität häufig einen Zulassungsvergleich vor. Dies bedeutet, Du ziehst deinen Eilantrag zurück (das gerichtliche Verfahren endet somit), dafür gewährt Dir die Hochschule einen Studienplatz. Da einem Vergleich beide Seiten zustimmen müssen, ist es ausgeschlossen, dass Du Deinen Studienplatz nach einem Zulassungsvergleich noch verlierst. Problematischer wird es, wenn das Gericht den Vergleich vorschlägt. In diesem Fall verpflichtet sich die Hochschule weitere Studienplätze anzubieten – Du erhältst aber nicht automatisch einen dieser Plätze. Sie werden verlost. Es ist möglich (und passiert in der Praxis leider häufiger als man denkt), dass Du trotz Vergleichs am Ende keinen Studienplatz hast.

Wenn Du Dich vor diesem Szenario fürchtest, solltest du mit Deinem Rechtsanwalt genau überlegen, nicht doch eine Gerichtsentscheidung zu erzwingen. Siegst Du, hast Du Deinen Studienplatz fast sicher. Die Hochschule kann theoretisch gegen diese Entscheidung in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Dazu muss die Hochschule detailliert nachweisen, weshalb die erstinstanzliche Entscheidung zu Deinen Gunsten falsch gewesen sein soll. Das Oberverwaltungsgericht muss sich der Meinung der Anwälte der Hochschule anschließen. In diesem Fall hättest Du Deinen Studienplatz verloren, könntest aber selbst wieder Beschwerde einlegen. Praktisch wird es aber ohnehin nur in absoluten Ausnahmefällen dazu kommen, denn der Zeitfaktor spielt für Dich.

Hast Du in erster Instanz gesiegt, kannst Du Dein Studium aufnehmen. Die Entscheidung der zweiten Instanz kostet Zeit, in der Du studierst. Das Oberverwaltungsgericht müsste eine Entscheidung der ersten Instanz kippen und einen Studenten von der Universität nehmen, der bereits ein bis zwei Semester studiert hat (was die Universität Geld kostet). Aus diesem Grund legt die Hochschule nur sehr selten Beschwerde gegen die Entscheidung der ersten Instanz ein und noch geringer sind die Fälle, in denen sich die zweite Instanz auf die Seite der Hochschule schlägt.

Foto: © Sergej Khackimullin – Fotolia.com

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