Was ist ein Vergleich in Bezug auf meine Studienplatzklage?

Der Vergleich als Endpunkt einer Studienplatzklage: Was bedeutet das?

Wenn Du Dich zu einer Studienplatzklage entschlossen hast, handelt es sich dabei um ein zweistufiges Feststellungsverfahren. Anfangs musst Du einen sogenannten außerkapazitären Zulassungsantrag (AKA) bei der Hochschule einreichen, denn der Grund, weshalb du ursprünglich einmal abgewiesen wurdest, lautete, dass die Hochschule nicht genügend Kapazitäten habe, um Dich studieren zu lassen. Der AKA wird in aller Regel abgewiesen.

In der zweiten Stufe kommt es über einen Eilantrag zum gerichtlichen Verfahren. Vor Gericht haben alle Beteiligten wenig Interesse daran, dass es zu einem Urteilsspruch kommt: Du willst studieren, deshalb drängt die Zeit. Außerdem kostet jeder Tag vor Gericht mehr von deinem Geld (oder dem Geld deiner Rechtsschutzversicherung). Die Hochschule fürchtet ihrerseits einen Urteilsspruch, der nachweist, dass sie Studenten zu Unrecht abgelehnt hat. Das Gericht selbst ist angehalten, Urteile zu vermeiden und auf andere Lösungen zu drängen. An dieser Stelle kommt der Vergleich ins Spiel. Dieser wird entweder von der Hochschule oder vom Gericht vorgeschlagen. Schon jetzt sei bemerkt: Für Dich ist es wesentlich besser, wenn die Hochschule den Vergleich anregt.

Ein Vergleich auf Betreiben des Gerichts

Schlägt das Gericht den Vergleich vor, bedeutet dies, sollten alle Parteien zustimmen, dass es deinen Antrag abweist, die Hochschule sich dafür jedoch verpflichtet, weitere Studienplätze anzubieten. So verlockend dies im ersten Moment für Dich scheinen mag, umso problematischer ist es doch in der Realität. Möglicherweise hilfst Du auf diese Weise zwar vielen Studenten, aber nur nicht Dir selbst. Denn die Hochschule weist in diesem Fall die neuen Studienplätze nicht personalisiert zu, sondern verlost diese unter allen Bewerbern, die keinen Platz erhalten haben. Ziehst Du nicht eines der goldenen Lose, hat sich deine Situation faktisch sogar verschlechtert. Du hast keinen Studienplatz, kannst aber auch den juristischen Weg nicht weitergehen, denn gegen einen Vergleich gibt es keine weiteren Rechtsmittel.

Da Du dem Vergleich aber zustimmen musst, sollten Du und Dein Anwalt genau überlegen, ob es das Wert ist. Die Praxis zeigt jedoch, dass ein Gericht dann dazu neigt, diesen Vergleich vorzuschlagen, wenn es dazu tendiert, eigentlich der Hochschule Recht zu geben, aber trotzdem noch weiteren Studenten das Studium ermöglichen möchte. Für Dich hieße so ein Vergleich in diesem Fall, doch wenigstens noch eine Chance zu haben, studieren zu können.

Ein Vergleich auf Betreiben der Hochschule

Bevor es zum Vergleichsvorschlag des Gerichts kommt, sind Studienplatzklagen häufig schon beendet. Denn der Inhalt einer Studienplatzklage ist, dass Dein Anwalt nachweist, dass bei der Berechnung der möglichen Studienplätze durch die Hochschule ein Fehler geschehen ist, weshalb der Ablehnungsbescheid, den Du erhalten hast, nicht rechtens ist. Der Nachweis dieses Fehlers ist leicht, denn die Berechnungen von Studienplätzen sind hoch komplizierte Vorgänge, die sich teilweise an veralteten Kalkulationen orientieren. Gelingt Deinem Anwalt also dieser Nachweis, dürfte die Hochschule bereits hellhörig werden.

Sie bietet in diesem Fall den sogenannten Zulassungsvergleich an. Dies bedeutet, Du ziehst deinen Antrag zurück, dafür bekommst Du Deinen Studienplatz. Losverfahren oder ähnliches gibt es nicht. Du kannst auf jeden Fall studieren, denn, wie auch im obigen Fall gilt hier: Gegen einen Vergleich gibt es keine Rechtsmittel, da alle Parteien zugestimmt haben. Der Zulassungsvergleich ist das häufigste Ergebnis einer Studienplatzklage, denn für Hochschulen ist er meist die letzte Rettung. Sollte das Gericht nämlich einmal zu deinen Gunsten und gegen die Hochschule entscheiden, droht diese Entscheidung zum Präzedenzfall für die Hochschule in diesem Semester zu werden. Denn Universitäten haben in jedem Semester mit einer Vielzahl von Klagen zu kämpfen.

Weitere Vergleichsmöglichkeiten

Häufig bietet sich die Chance, dass Du studieren kannst, ohne dass es zu einem gerichtlichen Vergleich kommen musst. Insbesondere, wenn die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) beteiligt ist, gibt es durch einige Tricks doch einen Weg, Dir einen Studienplatz zu verschaffen. So erhältst Du möglicherweise den Vorschlag, einen freien Studienplatz an einer anderen Universität anzunehmen. Wenn Du damit einverstanden bist, an der anderen Hochschule zu studieren, endet das Verfahren. Solltest Du aber auf Deine Wunschuniversität bestehen, kann Dir mit einem Trick geholfen werden: Deine Chance hört in diesem Fall auf die Bezeichnung Studienplatztausch. Die ZVS versichert Dir einen Studienplatz gegen Deine Bereitschaft, die Klage zurückzunehmen. Anschließend kommt es zu einem Studienplatztausch. Du gibst Deinen Platz an einen Studenten, der an Deiner Wunschuniversität studiert, aber lieber an die Hochschule möchte, an der Du jetzt eingeschrieben bist, dafür erhältst Du seinen Platz an Deiner Wunschuniversität. So müssen die Hochschulen nicht eingestehen, dass Ihre Berechnungen falsch waren und Du hast bekommen, wonach Du verlangt hast.

Foto: © Haramis Kalfar – Fotolia.com

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