Funktionsweise der Studienplatzklage
Da gesetzlich nicht festgelegt ist, welche Abiturnote für ein bestimmtes Studienfach benötigt wird, ergibt sich der „numerus clausus“ lediglich aus der Tatsache, dass weniger Studienplätze als Bewerber vorhanden sind. Die Studienplätze werden von Hochschulen in teilweise recht umfangreichen, komplizierten Verfahren errechnet. Bei diesen Berechnungen kommt es in der Regel häufig zu Fehlern. Zweck einer Studienplatzklage ist es, die entstandenen Fehler nachzuweisen und damit